EU-Gesetz zur Cyber-Resilienz

Warum brauchen Sie das?

Die Europäische Union hat das CRA-Gesetz eingeführt um sicherzustellen, dass Produkte widerstandsfähig gegen Cyberangriffe sind. Die Übergangsphase begann gegen Ende 2024 und das Gesetz soll ab Anfang Dezember 2027 vollständig in Kraft treten. In der Zwischenzeit gelten die Meldepflichten ab Anfang September 2026 in vollem Umfang. Die im Gesetz festgelegten Anforderungen an die Cyber-Resilienz stehen in Einklang mit den Sicherheitsstandards, die in der heutigen Welt erforderlich sind. Ein cybersicheres Produkt hat auch auf Märkten außerhalb der Europäischen Union Vorteile für den Ruf Ihres Unternehmens.

Fallen Ihre Produkte innerhalb der Europäischen Union unter das CRA-Gesetz, können die Strafen bei Nichteinhaltung bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % Ihres weltweiten Umsatzes betragen. Dies ist ein weiterer finanzieller Grund, Ihre Produktstrategie an das CRA-Gesetz anzupassen. Dabei können wir Ihnen helfen.



Wie können wir Ihnen helfen?

Jedes Produkt ist einzigartig und birgt seine eigenen Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Wir helfen Ihnen dabei festzustellen, in welchen Bereichen Ihre Produkte derzeit hinter den von der Europäischen Union erwarteten Anforderungen an die Cyberresilienz zurückbleiben.

Außerdem unterstützen wir Sie bei der Konzeption einiger der komplexeren Aspekte der CRA. Ein Plan ist der erste Schritt zur Einhaltung der Vorschriften.

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